Ratgeber

Wasserschaden und Versicherung — Wer zahlt was?

In der Schweiz greifen je nach Schadensursache unterschiedliche Versicherungen. Wir erklären, welche Police wann zahlt und was Sie bei der Schadensmeldung beachten müssen.

Kurz gesagt: Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an der Bausubstanz (Wände, Böden, Leitungen). Die Hausratversicherung zahlt für beschädigtes Mobiliar und persönliche Gegenstände. Die Haftpflichtversicherung greift, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben. Dokumentieren Sie alles mit Fotos, melden Sie innert 24 Stunden und entsorgen Sie nichts vor der Begutachtung.

Gebäudeversicherung — Schutz für die Bausubstanz

Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Schweizer Kantonen obligatorisch und deckt Schäden an der Gebäudesubstanz durch Leitungswasser ab. Dazu gehören Wände, Böden, Decken und fest eingebaute Installationen wie Sanitäranlagen und Heizungen. Die Reparatur der schadenverursachenden Leitung selbst ist kantonal unterschiedlich geregelt: In Zürich ist sie in der Gebäudeversicherung eingeschlossen, in Bern muss sie separat versichert werden. Prüfen Sie Ihre Police vor dem Schadensfall — im Notfall fehlt dafür die Zeit. Die kantonalen Gebäudeversicherungen (z. B. GVZ in Zürich, GVB in Bern) haben unterschiedliche Leistungskataloge. Informieren Sie sich bei Ihrer kantonalen Versicherungsanstalt über den genauen Deckungsumfang. Bei Neubauten und Renovationen empfiehlt sich eine Bauversicherung, die auch während der Bauphase Wasserschäden abdeckt.

Hausratversicherung — Schutz für Ihr Mobiliar

Die Hausratversicherung kommt für bewegliches Eigentum auf, das durch Leitungswasser beschädigt wurde: Möbel, Elektronik, Kleidung, Teppiche, Bücher und persönliche Gegenstände. Wichtig ist die korrekte Dokumentation: Fotografieren Sie jeden beschädigten Gegenstand einzeln und notieren Sie den Anschaffungswert. Bewahren Sie Kassenbelege und Garantiescheine auf — sie beschleunigen die Schadensregulierung erheblich. Die Hausratversicherung erstattet in der Regel den Zeitwert, nicht den Neuwert, es sei denn, Sie haben eine Neuwertversicherung abgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Police auf die Versicherungssumme: Ist Ihr Hausrat unterversichert, kürzt der Versicherer die Leistung anteilig. Eine jährliche Überprüfung der Versicherungssumme — besonders nach grösseren Anschaffungen — ist empfehlenswert.

Haftpflichtversicherung — wenn Sie den Schaden verursacht haben

Die Privathaftpflichtversicherung greift, wenn Sie den Wasserschaden selbst verursacht haben. Klassische Fälle: eine überlaufende Badewanne, ein vergessener Wasserhahn, ein undichter Geschirrspüler-Anschluss, den Sie selbst montiert haben, oder ein geplatzter Waschmaschinenschlauch. Auch Schäden, die durch Ihre Wohnung an Nachbarwohnungen entstehen (Wassereinbruch von oben nach unten), fallen unter die Haftpflicht. In Mietwohnungen ist die Haftpflichtversicherung besonders wichtig: Der Vermieter kann Sie für Schäden an der Mietwohnung haftbar machen, die durch Ihr Verschulden entstanden sind. Die Deckungssumme sollte mindestens CHF 5 Mio. betragen — die Prämienunterschiede zwischen CHF 3 Mio. und CHF 5 Mio. Deckung sind minimal, der Schutz aber deutlich besser.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind in der Regel: Schäden durch mangelnden Unterhalt (z. B. ein jahrelang tropfender Hahn, der nie repariert wurde), Grundwassereinbruch ohne Elementarschadenversicherung, Rückstau bei Starkregen ohne Rückstauventil sowie kosmetische Schäden, die vor dem Wasserschaden bereits bestanden. Auch ein fehlender Aquastop am Waschmaschinenanschluss kann als Fahrlässigkeit gewertet werden und die Deckung einschränken. Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen fallen unter die Elementarschadenversicherung — in den meisten Kantonen ist diese in der Gebäudeversicherung enthalten, in einigen muss sie separat abgeschlossen werden. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz jetzt, bevor der Ernstfall eintritt. Eine kurze Beratung bei Ihrem Versicherungsberater schafft Klarheit.

Schadensmeldung — so gehen Sie richtig vor

Melden Sie den Schaden noch am selben Tag telefonisch bei Ihrer Versicherung. Halten Sie folgende Informationen bereit: Policennummer, Zeitpunkt des Schadens, Art des Schadens (Rohrbruch, Leck, Überschwemmung), betroffene Räume und eine erste Schadenschätzung. Senden Sie innert 48 Stunden eine schriftliche Schadensmeldung mit Ihrer Fotodokumentation. Lassen Sie den Sanitär-Notdienst einen detaillierten Rapport erstellen — dieser dient als Beweismittel. Heben Sie alle Rechnungen auf: Notdienst, Trocknung, provisorische Reparaturen. Die Kosten für notwendige Sofortmassnahmen werden in der Regel von der Versicherung übernommen. Beginnen Sie nicht mit definitiven Reparaturen, bevor die Versicherung den Schaden freigegeben hat — sonst riskieren Sie, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Häufige Fragen

Ja. Melden Sie den Schaden noch am selben Tag — idealerweise innerhalb von 24 Stunden. Die meisten Schweizer Versicherer haben eine 24-Stunden-Schadenhotline. Eine verzögerte Meldung kann die Deckung gefährden oder den Regulierungsprozess verlangsamen.