Transparente Preisübersicht für alle Notfall-Einsätze — mit Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschlägen. Plus: Welche Kosten übernimmt die Versicherung?
Kurz gesagt: Die Kosten eines Sanitär-Notdienstes setzen sich aus Anfahrtspauschale, Arbeitszeit und Material zusammen. Nachts und an Wochenenden gelten Zuschläge von 50 bis 100 Prozent. Alle unsere Partnerbetriebe erstellen vor Arbeitsbeginn einen verbindlichen Kostenvoranschlag. Viele Kosten werden von der Gebäudeversicherung oder der Haftpflichtversicherung übernommen.
Die Kosten für einen Sanitär-Notdienst in der Schweiz sind komplexer als bei regulären Sanitärarbeiten. Sie setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: der Anfahrtspauschale, dem Stundensatz (mit allfälligen Zuschlägen für Nacht, Wochenende oder Feiertage), dem Materialverbrauch und gegebenenfalls Kosten für spezialisierte Ausrüstung wie Leckortungsgeräte oder Trocknungsmaschinen. Die Gesamtkosten variieren erheblich je nach Art und Ausmass des Schadens, der Tageszeit und der Region.
In der Schweiz regelt die Schweizerische Installateursordnung (SIO) die branchenüblichen Tarife und Zuschläge. Der Normaltarif für einen Sanitärmonteur liegt 2026 bei CHF 95.— bis CHF 140.— pro Stunde, je nach Qualifikation und Region. In Zürich, Genf und Basel sind die Stundensätze tendenziell höher als im Mittelland oder in der Ostschweiz. Hinzu kommt die Anfahrtspauschale, die in Grossstädten CHF 50.— bis CHF 100.— beträgt und in ländlichen Gebieten bis zu CHF 150.— betragen kann.
Der entscheidende Kostenfaktor bei Notdienst-Einsätzen sind die Zeitzuschläge. Die Branche unterscheidet drei Tarifstufen: den Normaltarif (Montag bis Freitag, 07:00 bis 17:00 Uhr), den Abendtarif (17:00 bis 20:00 Uhr, Zuschlag +25 bis +50 %) und den Nachttarif (20:00 bis 07:00 Uhr, Zuschlag +50 bis +100 %). An Samstagen gilt in der Regel der Abendtarif, an Sonn- und Feiertagen der Nachttarif. Diese Zuschläge sind branchenüblich und werden auch von den Versicherungen als berechtigt anerkannt.
| Einsatztyp | Tagsüber | Nacht/Wochenende |
|---|---|---|
| Anfahrtspauschale | CHF 50.— – 100.— | CHF 100.— – 200.— |
| Stundensatz Monteur | CHF 95.— – 140.— | CHF 150.— – 250.— |
| Verstopfung (einfach) | CHF 200.— – 400.— | CHF 350.— – 700.— |
| Verstopfung (Grundleitung) | CHF 400.— – 800.— | CHF 700.— – 1'400.— |
| Rohrbruch (zugänglich) | CHF 500.— – 1'200.— | CHF 800.— – 2'000.— |
| Rohrbruch (eingemauert) | CHF 1'200.— – 3'000.— | CHF 2'000.— – 5'000.— |
| Leckortung | CHF 300.— – 800.— | CHF 500.— – 1'200.— |
| Bautrocknung (pro Tag) | CHF 50.— – 120.— | — |
| Wasserschaden komplett | CHF 2'000.— – 10'000.— | CHF 3'000.— – 15'000.— |
Alle Preise sind Richtwerte inkl. MwSt. für die Deutschschweiz (Stand 2026). Regionale Abweichungen möglich. Materialkosten nicht inbegriffen.
Mo–Fr, 07:00–17:00
Kein Zuschlag
Der reguläre Tarif gilt während der üblichen Geschäftszeiten. Dies ist der günstigste Zeitpunkt für Notdienst-Einsätze, wobei echte Notfälle natürlich keine Wartezeiten erlauben.
Mo–Fr, 17:00–20:00 / Sa
+25 bis +50 %
Am Abend und an Samstagen gilt ein moderater Zuschlag. Viele Fachbetriebe arbeiten in dieser Zeit noch regulär, sodass der Aufschlag geringer ausfällt als in der Nacht.
Täglich, 20:00–07:00
+50 bis +100 %
Der Nachtzuschlag kompensiert die Bereitschaftskosten und die Störung der Nachtruhe des Monteurs. Ein Rohrbruch um 3 Uhr morgens kostet entsprechend mehr als einer um 10 Uhr vormittags.
Sonn- und Feiertage
+75 bis +100 %
An Sonntagen und Feiertagen — inklusive kantonaler Feiertage — gilt der höchste Zuschlag. An Feiertagen wie Weihnachten oder 1. August kann der Zuschlag bis zu 100 Prozent betragen.
Die Frage, wer die Kosten eines Sanitär-Notfalls trägt, hängt massgeblich von der Schadensursache ab. In der Schweiz gibt es mehrere Versicherungstypen, die bei Wasserschäden greifen können — die richtige Zuordnung entscheidet über die Kostenübernahme.
Die Gebäudeversicherung (in den meisten Kantonen obligatorisch) deckt Schäden an der Gebäudesubstanz durch Leitungswasser ab. Dazu gehören Rohrbrüche, undichte Leitungen und die daraus resultierenden Folgeschäden an Wänden, Böden und Decken. Die Kosten für die Leckortung werden ebenfalls übernommen. Wichtig: Die Reparatur der schadenverursachenden Leitung selbst ist je nach Kanton und Police unterschiedlich geregelt — in einigen Kantonen ist sie gedeckt, in anderen nicht.
Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an beweglichem Eigentum — also Möbel, Elektronik, Kleidung und persönliche Gegenstände, die durch Leitungswasser beschädigt wurden. Für Mieter ist dies oft die wichtigste Police bei Wasserschäden. Die Deckungssumme sollte dem aktuellen Wert des Hausrats entsprechen.
Die Privathaftpflichtversicherung greift, wenn Sie als Mieter einen Schaden am Gebäude oder an fremdem Eigentum verursacht haben — etwa durch eine überlaufende Badewanne oder einen vergessenen offenen Wasserhahn. Auch Schäden an Nachbarwohnungen, die durch Ihre Wohnung verursacht wurden (Wassereinbruch von oben), fallen unter die Haftpflicht.
Nicht gedeckt sind in der Regel: Schäden durch mangelnden Unterhalt (z. B. verkalkte Leitungen, die nie gewartet wurden), Rückstau bei Starkregen ohne installiertes Rückstauventil und Schäden durch Grundwassereinbruch. Auch Eigenleistungen bei der Schadensbehebung werden selten erstattet — beauftragen Sie stets einen Fachbetrieb.
Unsere Notdienst-Partner erstellen auf Wunsch einen professionellen Schadensbericht mit Fotodokumentation, Beschreibung der Schadensursache und detaillierter Aufstellung der durchgeführten Arbeiten. Dieses Dokument beschleunigt die Abwicklung mit Ihrer Versicherung erheblich und ist in der Notdienst-Pauschale inbegriffen.
Herr K. in Basel-Stadt bemerkt am Sonntagabend um 19:30 Uhr, dass die Küchenspüle und der Geschirrspüler-Abfluss komplett verstopft sind. Schmutzwasser drückt zurück. Über suche-sanitär.ch meldet er den Notfall und erhält innert 35 Minuten Hilfe.
Realer Einsatz, März 2026. Die Kamerainspektion zeigte Fettablagerungen in der Grundleitung. Herr K. erhielt die Empfehlung, die Leitung jährlich spülen zu lassen. Diese Kosten trug er selbst, da Verstopfungen durch Nutzung in der Regel nicht versichert sind.